Welche Kriterien sind für die Stellenbewertung wichtig?
von Astrid Helzel
Entgelttransparenz und TV-V: Wie kann man Bewertungen noch besser vergleichbar machen?
Im Sommer wird die Europäische Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Wir beschäftigen uns damit, wie wir künftig mit dem TV-V bzw. der TVV-Entgeltordnung richtig arbeiten können.
Die aktuell geltenden Bewertungsmerkmale können wir im Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) nachlesen, bzw. in der TVV-Entgeltordnung. Da geht es um gründliche Fachkenntnisse, das Maß der Verantwortung oder um selbständige Leistungen. Die Bewertungskriterien sind weitgehend universell und finden sich in ähnlicher Form auch in anderen Tarifverträgen.
Das zeigt sich auch in der Europäischen Entgelttransparenzrichtlinie, die noch diesen Sommer in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Dort sind als Kriterien gefordert:
Schwierigkeit, Verantwortung, Arbeitsbedingungen und Erschwernisse.
Diese Kriterien wollen wir uns in den kommenden Monaten genauer ansehen: und zwar in diesem Blog. Bis Juni 2026 werden Sie hier Ausführungen mit TVV-Bezug zu allen vier Merkmalen finden. Dabei werden wir viele Fragen aufwerfen, aber auch beantworten. Z.B.:
- Wie können wir die Verantwortung verschiedener Funktionen miteinander vergleichen?
- Wie gehen wir bei der Stellenbewertung mit Arbeitsbedingungen und Erschwernissen um?
- Ist die Clusterung nach Ausbildungsabschlüssen noch zeitgemäß?
Los geht’s in Kürze mit dem Merkmal „Verantwortung“.
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