Deutscher Qualifikationsrahmen und TV-V
von Astrid Helzel
Der Deutsche Qualifikationsrahmen ist eine Richtlinie, die als Orientierung für die Einordnung von Bildungsabschlüssen aufgestellt wurde. Der Europäische Qualifikationsrahmen verfolgt den gleichen Zweck.
Link zum Dokument: https://www.dqr.de
Der DQR unterscheidet acht verschiedene Kompetenzebenen, denen Fachkompetenzen und personale Kompetenzen zugeschrieben werden. Diesen Niveaus sind konkrete Ausbildungsabschlüsse zugeordnet. Besonders häufig diskutiert wird die Stufe 6: Hier sind Bachelorabschlüsse zugeordnet, aber auch Meister sowie (IHK-) Fachwirte.
Wie wirkt sich die Einordnung in den DQR bei der tariflichen Stellenbewertung aus? – gar nicht!
„Bestehende tarif- oder besoldungsrechtliche Regelungen werden vom DQR nicht berührt; beim DQR geht es um die Vergleichbarkeit von Kompetenzprofilen, nicht um eine tarif- oder besoldungsrechtliche Gleichstellung von Qualifikationen; in die hier bestehenden Zuständigkeiten greift der DQR in keiner Weise ein.“
… urteilte das LAG Rheinland-Pfalz (12.1.2017, Az. 6 Sa 189/16).
So unbefriedigend diese Antwort für Betroffene sein mag – aus tariflicher Sicht ist es logisch, dass eine Richtlinie einen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen getroffenen Tarifvertrag nicht einfach aushebeln kann.
Gleichwohl ist es irritierend, dass eine Reaktion der Tarifpartner des TV-V dazu bis heute aussteht.
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