Gilt der Deutsche Qualifikationsrahmen im TV-V?

von Astrid Helzel

In welchem Verhältnis stehen der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe und der Deutsche Qualifikationsrahmen zueinander?

Der Deutsche Qualifikationsrahmen ist eine Richtlinie, die als Orientierung für die Einordnung von Bildungsabschlüssen aufgestellt wurde. Der Europäische Qualifikationsrahmen verfolgt den gleichen Zweck.

Link zum Dokument: https://www.dqr.de

Der DQR unterscheidet acht verschiedene Kompetenzebenen, denen Fachkompetenzen und personale Kompetenzen zugeschrieben werden. Diesen Niveaus sind konkrete Ausbildungsabschlüsse zugeordnet. Besonders häufig diskutiert wird die Stufe 6: Hier sind Bachelorabschlüsse zugeordnet, aber auch Meister sowie (IHK-) Fachwirte.

Wie wirkt sich die Einordnung in den DQR bei der tariflichen Stellenbewertung aus? – gar nicht!

„Bestehende tarif- oder besoldungsrechtliche Regelungen werden vom DQR nicht berührt; beim DQR geht es um die Vergleichbarkeit von Kompetenzprofilen, nicht um eine tarif- oder besoldungsrechtliche Gleichstellung von Qualifikationen; in die hier bestehenden Zuständigkeiten greift der DQR in keiner Weise ein.“

… urteilte das LAG Rheinland-Pfalz (12.1.2017, Az. 6 Sa 189/16).

So unbefriedigend diese Antwort für Betroffene sein mag – aus tariflicher Sicht ist es logisch, dass eine Richtlinie einen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen getroffenen Tarifvertrag nicht einfach aushebeln kann.

Gleichwohl ist es irritierend, dass eine Reaktion der Tarifpartner des TV-V dazu bis heute aussteht.

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